Ausbildungs- u. Zertifizierungsrichtlinie

Ausbildungs- und Zertifizierungsrichtlinie der Deutschen Gesellschaft für Mediation in der Wirtschaft e. V. (DGMW) für Wirtschaftsmediatorinnen und Wirtschaftsmediatoren[1] sowie für Lehrmediatorinnen und Lehrmediatoren

Diese neu überarbeitete Ausbildungs- und Zertifizierungsrichtlinie beschreibt Inhalt und Ablauf der Ausbildung zum Wirtschaftsmediator mit anschließender Zertifizierung nach den Anforderungen und Ausbildungsstandards der Deutschen Gesellschaft für Mediation in der Wirtschaft e.V., in dieser Richtlinie abgekürzt mit DGMW-Standards.

Die zuletzt im September 2007 überarbeitete Richtlinie wurde zwischenzeitlich weiter erfolgreich in die Praxis umgesetzt. Eine beträchtliche Anzahl von Wirtschaftsmediatoren und Lehrmediatoren wurde gemäß dieser Richtlinie zertifiziert. Seither hat sich vor allem durch den Erlass des Mediationsgesetzes die Mediationslandschaft verändert. Die DGMW hält an der Voraussetzung einer Ausbildung von wenigstens 200 Zeitstunden für den Erhalt einer Zertifizierung als Wirtschaftsmediator (DGMW) fest, um auch gegenüber den Medianten die Qualität einer Mediation zu gewährleisten. An diesem Qualitätsanspruch orientiert sich auch die neu geregelte Akkreditierung von Ausbildern für Lehrmediatoren.

Diese Richtlinie bietet verschiedenen Interessensgruppen folgende Informationen:

Allen, die sich für die Wirtschaftsmediation interessieren, einen Überblick über die Inhalte der Kernausbildung und die Voraussetzungen dafür.

Allen, die bereits eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator begonnen haben, eine Übersicht der Anforderungen und erforderlichen Nachweise, um die Zertifizierung als Wirtschaftsmediator (DGMW) zu erlangen.

Trainern und Ausbildern, die als Lehrmediatoren in der Kernausbildung tätig werden wollen, eine Übersicht der Voraussetzungen dafür sowie der Anforderungen und erforderlichen Nachweise, die für die Qualifizierung als Lehrmediator (DGMW) erforderlich sind.

Zertifizierten Lehrmediatoren (DGMW), die eine Kernausbildung zum Wirtschaftsmediator gemäß DGMW-Standards anbieten wollen, eine Zusammenfassung der hierfür gestellten Anforderungen.

Die vorliegende Überarbeitung auf der Grundlage der bisherigen Richtlinie aus den Jahren 2001, 2004 und 2007 berücksichtigt damit neben den Erkenntnisse aus der Mediationspraxis sowie Veränderungen am Mediationsmarkt vor allem die Vorgaben des Mediationsgesetzes. Wir folgen dem Grundsatz, Qualitätsstandards in der Wirtschaftsmediation zu erhalten und auszubauen.

Stuttgart im Februar 2016

Dr. Joachim Fenner
Ehemaliger Vorsitzender
DGMW

und

Harry Reinhardt
A&Z Kommision
DGMW